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Antragsschalter

Antrag auf Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Belgien

Über den Onlinedienst Antragsschalter kann ein Arbeitgeber für einen nicht-europäischen Arbeitnehmer (außerhalb des EWR + Schweiz) eine Arbeitserlaubnis für Belgien beantragen. Auch der Bevollmächtigte der betreffenden Person kann diesen Antrag einreichen.

Sie können den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis und die dazugehörige Aufenthaltserlaubnis in dem Onlinedienst auch in einem Antrag auf eine kombinierte Erlaubnis zusammenfassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ausländischer Arbeitnehmer mit dem Antragsschalter auch eine unbefristete kombinierte Erlaubnis beantragen.

Onlinedienst

Für Arbeitgeber

Befristete kombinierte Erlaubnis

Möchten Sie als Arbeitgeber einen nicht-europäischen Arbeitnehmer (außerhalb des EWR + Schweiz) für mehr als 90 Tage einstellen? Beantragen Sie mit dem Antragsschalter eine befristete kombinierte Erlaubnis bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der Region, in der Ihr Arbeitnehmer arbeiten wird.

Lesen Sie mehr über die befristete kombinierte Erlaubnis.

Arbeitserlaubnis B (AEB)

Möchten Sie einen nicht-europäischen Arbeitnehmer (außerhalb des EWR + Schweiz) in Belgien beschäftigen, damit er

  • entweder für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen in Belgien arbeitet,
  • oder als Grenzgänger in Belgien arbeitet,
  • oder als Telearbeiter außerhalb Belgiens arbeitet?

Beantragen Sie mit dem Antragsschalter bei der zuständigen Region oder der deutschsprachigen Gemeinschaft eine Arbeitserlaubnis. Nach Genehmigung dieser Arbeitserlaubnis können Sie den Arbeitnehmer einstellen. Diese Arbeitserlaubnis berechtigt den Arbeitnehmer nicht zum Aufenthalt.

Lesen Sie mehr über die Arbeitserlaubnis.

Für Arbeitnehmer

Unbefristete kombinierte Erlaubnis

Haben Sie als nicht-europäischer Arbeitnehmer (außerhalb des EWR + Schweiz) bereits mit einer befristeten kombinierten Aufenthaltsgenehmigung in Belgien gearbeitet? Dann reichen Sie über den Antragsschalter bei der Region in der Sie wohnen oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen Antrag auf eine unbefristete kombinierte Erlaubnis ein. Nach der Genehmigung können Sie mit dieser Erlaubnis weiterhin in Belgien bleiben und für jeden belgischen Arbeitgeber arbeiten.

Lesen Sie mehr über die unbefristete kombinierte Erlaubnis.